Öffentliche Stellenausschreibung

Kenn-Nr.: Ö/069-2024

Im Ausländeramt des Landratsamtes Meißen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle unbefristet zu besetzen:

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Ausländerrecht (w/m/d)

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für tariflich Beschäftigte 39 Stunden. Die Stelle ist vorzugsweise in Vollzeit zu besetzen.

Der Arbeitsort ist Meißen.

Als zukunftsfähiger Arbeitgeber bieten wir Ihnen Sicherheit und mit der Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung sowie Telearbeit eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zielgerichtete Angebote zur Fortbildung, Personalentwicklung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement für unsere Beschäftigten runden unser Arbeitgeberprofil ab. Mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung sind wir einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de.

Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:

  • Erteilung und Ablehnung von Aufenthaltstiteln
    • Entscheidung von Einreisen im Visaverfahren
    • Entscheidung über Erteilungen/Verlängerungen/Ablehnungen von Aufenthaltstiteln
    • Entscheidung über Nebenbestimmungen zum Aufenthaltstitel
    • Entscheidung über Anträge zur Befristung bei bestehender Einreisesperre von abgeschobenen Ausländern
  • Entscheidung über Ausstellung/Versagung von Reisedokumenten für Ausländer
    • Prüfung der Voraussetzungen für die Ausstellung eines Reisedokuments
    • Online-Erfassung der Daten des Ausländers einschließlich Abnahme eines Fingerabdrucks
    • Ausgabe des Reisedokumentes nach vorheriger Prüfung der Richtigkeit der Angaben im Reisepass
    • Erstellung des Bescheides bei der Ablehnung der Ausstellung eines Reisedokumentes
    • Durchführung des entsprechenden Verwaltungskostenverfahrens
  • Prüfung der Freizügigkeit von Staatsangehörigen der Europäischen Union und deren Familienangehörigen sowie Überprüfung von Daueraufenthaltsrechten
  • Aufenthaltsbeendende Maßnahmen

Ihr Profil:

  • Befähigung der Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene (früher mittlerer Dienst) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder Abschluss der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder Absolvierung des Angestelltenlehrgangs I (Kommunalfachangestellte/-r) oder Abschluss der Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten
  • Kenntnisse in Bezug auf Sitten und Gebräuche anderer Nationalitäten/Religionen wünschenswert
  • anwendungsbereite Fremdsprachenkenntnisse (insbesondere Englisch) von Vorteil
  • ausgeprägtes Maß an Bürgerorientierung sowie Beratungs-, Kommunikations-, Durchsetzungs- und Entscheidungsfähigkeit
  • Deutschkenntnisse mindestens Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)

Unser Angebot:

  • tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 9a der Entgeltordnung des TVöD-VKA
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
  • interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld
  • Unterstützung bei der aufgabenbezogenen Fort- und Weiterbildung
  • betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur Gesundheitsförderung
  • Möglichkeit der Nutzung des Deutschlandtickets als Jobticket für die öffentlichen Verkehrsmittel
  • betriebliche Altersvorsorge sowie alle sonstigen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes

Für fachliche Fragen erreichen Sie den Leiter des Sachgebietes Ausländerrecht Herrn Thumser unter der Telefonnummer 03521 725-1711.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Für die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse ist mit der Bewerbung die Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können.

Wir bitten Sie, Bewerbungen bis spätestens 24.10.2024 über unser Karriereportal einzureichen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab.

Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.

 Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.

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