Öffentliche Stellenausschreibung

Kenn-Nr.: Ö/016-2025

Im Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen des Landratsamtes Meißen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle unbefristet zu besetzen:

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Brandverhütungsschau (w/m/d)

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für tariflich Beschäftigte 39 Stunden. Die Stelle ist vorzugsweise in Vollzeit zu besetzen.

Der Arbeitsort ist Großenhain.

Als zukunftsfähiger Arbeitgeber bieten wir Ihnen Sicherheit und mit der Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung sowie Telearbeit eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zielgerichtete Angebote zur Fortbildung, Personalentwicklung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement für unsere Beschäftigten runden unser Arbeitgeberprofil ab. Mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung sind wir einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de.

Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:

  • Unterstützung der Gemeinden bei der Durchführung von Brandverhütungsschauen, einschl.ießlich Erarbeitung und Festlegung des Jahresterminplanes
    • Planung, Unterstützung bei der Durchführung der Brandverhütungsschauen, Empfehlungen zur Mängelbeseitigung
    • Erfassen und Aktualisierung aller der Brandverhütungsschau unterliegenden Objekte und Einrichtungen
    • Auswertung und Nachbetrachtung
    • Überprüfung der Schließbarkeit vom Brandmeldeanlagen
    • Rechnungslegung gegenüber den Kostenträgern der Brandverhütungsschau
    • Statistische Erfassung der Brandverhütungsschauen
  • Durchführung von Brandverhütungsschauen in Wäldern
    • Planung der Durchführung der Brandverhütungsschau, Empfehlungen zur Mängelbeseitigung
    • Erfassen und Aktualisierung aller der Brandverhütungsschau unterliegenden Waldflächen inklusive Protokollierung, Auswertung und Nachbetrachtung
    • Kostenkalkulation gegenüber den Waldbesitzern
    • Rechnungslegung gegenüber den Kostenträgern der Brandverhütungsschau
  • Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Einsatzübungen
    • Unterstützung bei der Planung von Einsatzübungen für Großschadenslagen in Wäldern und Objekten sowie Einrichtungen, welche der Pflicht der Brandverhütungsschau unterliegen
    • Schiedsrichterdienst bei der Durchführung der Einsatzübung

Ihr Profil:

  • Angehörige der Feuerwehr, die über die Befähigung für den gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst verfügen oder
  • Angehörige der Feuerwehr, die mindestens über die Befähigung für den gehobenen bautechnischen Dienst oder eine vergleichbare Ausbildung verfügen und an der Landesfeuerwehrschule oder einer vergleichbaren Ausbildungsstätte die Zugführerausbildung in der Feuerwehr erfolgreich absolviert haben oder
  • Angehörige der Feuerwehr, die über die Befähigung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst und Gruppenführerlehrgang verfügen sowie einen Lehrgang zur Durchführung von Brandverhütungsschauen erfolgreich absolviert haben beziehungsweise die Bereitschaft besteht, diesen zu absolvieren oder
  • Bachelor-Studium in der Fachrichtung Sicherheitstechnik (zum Beispiel Studiengänge Sicherheit und Gefahrenabwehr, Brandschutz und Sicherheitstechnik) oder Studiengang Bauingenieurwesen oder ein vergleichbarer Studiengang
  • Kenntnisse des Brand- und Katastrophenschutzes
  • Kenntnisse im feuerwehrtechnischen Bereich sowie Kenntnisse im baulichen Brandschutz von Vorteil
  • fundierte EDV-Kenntnisse wünschenswert
  • ausgeprägtes Maß an Dokumentationsfähigkeit, Durchsetzungsfähigkeit, Eigeninitiative/Eigenmotivation, Sorgfalt/Gewissenhaftigkeit
  • Bereitschaft zur Beteiligung an der Rufbereitschaft sowie zur Tätigkeit außerhalb der regulären Arbeitszeit
  • Pkw-Führerschein
  • Bereitschaft, den Dienstbetrieb während der Öffnungszeiten abzusichern
  • Deutschkenntnisse mindestens Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)

Unser Angebot:

  • tarifgerechte Bezahlung in Abhängigkeit von der Qualifikation und Berufserfahrung  bis zur E 10 der Entgeltordnung des TVöD-VKA
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
  • interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld
  • Unterstützung bei der aufgabenbezogenen Fort- und Weiterbildung
  • betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur Gesundheitsförderung
  • Möglichkeit der Nutzung des Deutschlandtickets als Jobticket für die öffentlichen Verkehrsmittel
  • betriebliche Altersvorsorge sowie alle sonstigen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
  • Fahrradleasing
  • Corporate Benefits

Für fachliche Fragen erreichen Sie den Leiter des Sachgebietes Herrn Muschter unter der Telefonnummer 03521 725-1211.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse sowie der Diplom-, staatlichen Anerkennungsurkunde. Für die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse ist mit der Bewerbung die Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können.

Wir bitten Sie, Bewerbungen bis spätestens 20.03.2025  über unser Karriereportal einzureichen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab.

Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.

Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.

Ralf Hänsel
Landrat

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