Öffentliche Stellenausschreibung

Kenn-Nr.: Ö/027-2025

Im Ausländeramt des Landratsamtes Meißen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle befristet für 2 Jahre zu besetzen:

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Einbürgerung (w/m/d)

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für tariflich Beschäftigte 39 Stunden. Die Stelle ist vorzugsweise in Vollzeit zu besetzen.

Der Arbeitsort ist Meißen.

Die Einstellung erfolgt befristet auf der Grundlage des Paragrafen 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Arbeitsverhältnis zum Landkreis Meißen stehen oder bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Landkreis Meißen und dessen Rechtsvorgängern gestanden haben, können nicht berücksichtigt werden.

Als zukunftsfähiger Arbeitgeber bieten wir Ihnen Sicherheit und mit der Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung sowie Telearbeit eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zielgerichtete Angebote zur Fortbildung, Personalentwicklung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement für unsere Beschäftigten runden unser Arbeitgeberprofil ab. Mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung sind wir einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de.

Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:

  • Durchführung von Einbürgerungsverfahren
    • Dateneingabe in das Fachprogramm inklusive Antragsprüfung
    • Abfragen zum Einbürgerungsbewerber bei zu beteiligenden Behörden / Institutionen
    • Anschreiben / Einladung der Kunden
    • Führen von Gesprächen / Annahme von Unterlagen
    • Erstellung von Einbürgerungsverzeichnis und -bericht
    • Vorlage entscheidungsreifer Vorgänge an die Landesdirektion Sachsen zwecks Zustimmungserteilung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern bei Ermessenseinbürgerungen
    • Erteilung einer Einbürgerungszusicherung
    • nach Erteilung der Zustimmung: Erteilung Kostenbescheid, Ausstellung der Einbürgerungsurkunde gegebenenfalls Ausstellung von Ablehnungsbescheiden
    • Mitteilung über erfolgte Einbürgerung an zu beteiligende Behörden (unter anderem Einwohnermeldeamt)
    • Prüfung ausländischer Entlassungsurkunden
    • Erarbeitung von Statistiken
    • Unterstützung bei der Vorbereitung des jährlich stattfindenden Festaktes zur Einbürgerung im Sächsischen Landtag

Ihr Profil:

  • Befähigung der Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene (früher gehobener Dienst) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder Abschluss des Angestelltenlehrgangs II (Verwaltungsfachwirtin / Verwaltungsfachwirt beziehungsweise Kommunalwirtin / Kommunalwirt) oder (Fach-)Hochschulstudium (Diplom oder Bachelor) im Bereich Öffentliche Verwaltung
  • ein ausgeprägtes Maß an Bürger- / Mitarbeiterorientierung, Entscheidungsfähigkeit, Durchsetzungsfähigkeit sowie Kommunikationsfähigkeit
  • Kenntnisse in Bezug auf Sitten / Gebräuche anderer Nationalitäten / Religionen von Vorteil
  • Bereitschaft, den Dienstbetrieb während der Öffnungszeiten abzusichern
  • Deutschkenntnisse mindestens Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)

Unser Angebot:

  • tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung des TVöD-VKA
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
  • interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld
  • Unterstützung bei der aufgabenbezogenen Fort- und Weiterbildung
  • betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur Gesundheitsförderung
  • Möglichkeit der Nutzung des Deutschlandtickets als Jobticket für die öffentlichen Verkehrsmittel
  • betriebliche Altersvorsorge sowie alle sonstigen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
  • Corporate Benefits

Für fachliche Fragen erreichen Sie den Leiter des Sachgebietes Ausländerrecht Herrn Thumser unter der Telefonnummer 03521 725-1711.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse sowie der Diplom- und / oder sonstigen staatlichen Anerkennungsurkunden. Für die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse ist mit der Bewerbung die Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können.

Wir bitten Sie, Bewerbungen bis spätestens 30.06.2025 über unser Karriereportal einzureichen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab.

Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.

Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.


Ralf Hänsel
Landrat

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