Öffentliche Stellenausschreibung

Kenn-Nr.: Ö/A01-2024

Im Landratsamt Meißen ist zum 01.11.2024 ein Ausbildungsplatz zum/zur

Vermessungsoberinspektoranwärter/in (w/m/d)

zu besetzen.

Die Ausbildung dient dem Erwerb der Laufbahnbefähigung für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik mit fachlichem Schwerpunkt technischer Verwaltungsdienst im Vermessungswesen und in der Geoinformation (früher: Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes).

Die Ausbildung dauert 18 Monate und wird mit einer Staatsprüfung abgeschlossen. Dabei sind insbesondere folgende Ausbildungsabschnitte zu absolvieren:

  • Liegenschaftskataster
  • Landentwicklung
  • Landesplanung und Städtebau
  • Landesvermessung, Geodateninfrastruktur
  • Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen, zentrale Aufgaben

Die Praxisphasen werden vorrangig im Landratsamt Meißen, Kreisvermessungsamt mit dem Standort Großenhain sowie im Landesamt für Geobasisinformation Sachsen in Dresden absolviert. Die Ausbildung erfolgt im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung ist die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Meißen vorgesehen.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

  • ein abgeschlossenes Studium (Diplom FH/BA oder Bachelor) der Fachrichtung Vermessungswesen oder
  • ein abgeschlossenes Bachelorstudium, das Fachwissen in den Lehrgebieten Mathematik einschließlich Geometrie, geodätische Mess- und Berechnungsverfahren, Landesvermessung, Landmanagement, Geoinformationssysteme, Ausgleichungsrechnung sowie Photogrammetrie und Fernerkundung vermittelt; dabei sollen die Module zu den genannten Lehrgebieten mindestens 85 Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS) umfassen
  • das 42. Lebensjahr wird am 1. November 2024 noch nicht vollendet sein (Paragraf 7 Abs. 1 Sächsisches Beamtengesetz)
  • ein ausgeprägtes Maß an Projektmanagementfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Entscheidungsfähigkeit
  • Besitz des PKW-Führerscheins (Klasse B) für Außendiensttätigkeiten
  • Bereitschaft, ein privates Kraftfahrzeug für Dienstfahrten zu nutzen, sofern kein Dienst-PKW zur Verfügung steht und die Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsmitteln unzweckmäßig wäre

Welche Vorteile bieten wir Ihnen?

  • Ausbildungsbezüge in entsprechender Höhe des Anwärtergrundbetrages gemäß Anlage 9 SächsBesG (aktuell 1433,69 Euro monatlich) zuzüglich etwaiger Familienzuschläge sowie vermögenswirksame Leistungen
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
  • interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld
  • betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur Gesundheitsförderung
  • Möglichkeit der Nutzung des Deutschlandtickets als Jobticket für die öffentlichen Verkehrsmittel
  • betriebliche Altersvorsorge sowie alle sonstigen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
  • Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung

Für fachliche Fragen erreichen Sie den Leiter des Sachgebietes Herrn Dr. Groh unter der Telefonnummer 03521 725-2131.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse sowie der Diplom-, staatlichen Anerkennungsurkunde, Ingenieursurkunde und gegebenenfalls der Feststellung der Gleichwertigkeit / Nachdiplomierung. Für die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse ist mit der Bewerbung die Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können.

Wir bitten Sie, Bewerbungen bis spätestens 16.05.2024 über unser Karriereportal einzureichen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab.

Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.

Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.

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