Öffentliche Stellenausschreibung
Kenn-Nr.: Ö/028-2023
Im Ausländeramt des Landratsamtes Meißen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle unbefristet zu besetzen:
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Asylrecht (w/m/d)
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Die Stelle ist vorzugsweise in Vollzeit zu besetzen.
Der Arbeitsort ist in Riesa oder Meißen.
Als zukunftsfähiger Arbeitgeber bieten wir Ihnen Sicherheit und mit der Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zielgerichtete Angebote zur Fortbildung, Personalentwicklung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement für unsere Beschäftigten runden unser Arbeitgeberprofil ab. Mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung sind wir einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de.
Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:
- Unterbringung von Asylbewerbern in Gewährs- und Gemeinschaftsunterkünften
- Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern nach Zuweisung
- An- und Abmeldungen bei Behörden
- Datenerfassung in der Fachanwendung ADVIS und im Ausländerzentralregister
- Prüfung und Entscheidung von Anträgen auf dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern in Abstimmung mit der Asylleistung
- Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen/Duldungen
- Prüfung von Duldungsgründen
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen
- nachträgliche Befristung und Widerruf von Aufenthaltsgestattungen
- Widerruf von Duldungen
- Erteilung von Nebenbestimmungen und Auflagen in Aufenthaltsgestattungen und Duldungen
- Prüfung und Erteilung von Arbeitserlaubnissen
- Aufbereitung der vorgelegten Unterlagen für die beabsichtigte Arbeitsaufnahme an die Agenturen für Arbeit im Onlineverfahren
- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen
- Bescheiderstellung bei Ablehnung der Arbeitserlaubnis/Zustimmung bei Vorliegen der Voraussetzungen
- Widerspruchsbearbeitung im Rahmen der Abhilfeprüfung
- Eingangsbestätigung inklusive Zuständigkeitsprüfung
- Prüfung der Begründetheit/inhaltliche Sachprüfung
Ihr Profil:
- Befähigung der Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene (früher mittlerer Dienst) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder Abschluss der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder Absolvierung des Angestelltenlehrgangs I (Kommunalfachangestellte/r) oder Abschluss der Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten
- ausgeprägtes Maß an Beratungsfähigkeit, Durchsetzungsfähigkeit, Bürger-/
Mitarbeiterorientierung
- Kenntnisse in Bezug auf Sitten/Gebräuche anderer Nationalitäten/Religionen
- anwendungsbereite Fremdsprachenkenntnisse (insbesondere Englisch) wünschenswert
- Bereitschaft, den Dienstbetrieb während der Öffnungszeiten abzusichern
Unser Angebot:
- tarifgerechte Bezahlung nach der Entgeltgruppe E 9a der Entgeltordnung des TVöD-VKA
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
- interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld
- Unterstützung bei der aufgabenbezogenen Fort- und Weiterbildung
- betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur Gesundheitsförderung
- Möglichkeit eines Jobtickets für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel innerhalb des Verkehrsverbundes Oberelbe
- betriebliche Altersvorsorge sowie alle sonstigen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
Für fachliche Fragen steht Ihnen die Leiterin des Sachgebietes, Frau Hänsel (Telefon: 03521 725-1741) zur Verfügung.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige
Bewerbung, inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können.
Wir bitten Sie, Bewerbungen bis spätestens 11.04.2023 über unser Karriereportal einzureichen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.