Im Gesundheitsamt des Landratsamtes Meißen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle unbefristet zu besetzen:
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt aktuell 39,5 Stunden und reduziert sich ab dem 01.01.2023 auf 39 Stunden. Die Stelle ist vorzugsweise in Vollzeit zu besetzen.
Der Arbeitsort ist Meißen.
Als zukunftsfähiger Arbeitgeber bieten wir Ihnen Sicherheit und mit der Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung sowie Telearbeit eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zielgerichte Angebote zur Fortbildung, Personalentwicklung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement für unsere Beschäftigten runden unser Arbeitgeberprofil ab. Mit rund 1.300 Beschäftigten in der Kreisverwaltung sind wir einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.org.
Sofern Sie bereits in einem Beamtenverhältnis stehen oder eine Übernahme in das Beamtenverhältnis bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen (§ 7 des Beamten-statusgesetzes, § 4 des Sächsischen Beamtengesetzes) anstreben, bieten wir Ihnen einen Dienstposten bis zur Besoldungsgruppe A 14 an.
Für fachliche Fragen steht Ihnen die Leiterin des Gesundheitsamtes Frau Bertuleit (Tel. 03521 / 725-3401) zur Verfügung.
Voraussetzung für eine Einstellung sind
• der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern bzw. der Immunität gegen Masern oder einer ggf. vorliegenden medizinischen Kontraindikation (gilt nur für Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden)
• die Vorlage eines Immunitätsnachweises gegen COVID-19 nach § 20a IfSG oder Nachweis einer ggf. vorliegenden medizinischen Kontraindikation
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Für die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse ist eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich.
Wir bitten Sie, Ihre Bewerbungen über unser Karriereportal einzureichen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im
Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer
Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während
des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der
personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.org.
Ein
Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.