Im Landratsamt Meißen sind zum 01.09.2025 fünf Stellen für die
zu besetzen.
Mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung sind wir einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de.
Die Ausbildung zur Straßenwärterin/zum Straßenwärter dauert 3 Jahre und gliedert sich in Theorie und Praxis. Am Beruflichen Schulzentrum für Bau- und Oberflächentechnik Zwickau werden die theoretischen Kenntnisse vermittelt und in einer unserer Kreisstraßenmeistereien findet die praktische Ausbildung statt. Ergänzend erfolgen weitere Ausbildungsabschnitte im überbetrieblichen Ausbildungszentrum für Straßenwärter in Zwickau.
Für Fragen erreichen Sie unsere Ausbildungsleiterin Frau Throne unter der Telefonnummer 03521 725-1113.
Voraussetzung für eine Einstellung ist der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern / der Immunität gegen Masern oder einer gegebenenfalls vorliegenden medizinischen Kontraindikation (gilt nur für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren wurden) und die arbeitsmedizinische Eignung (Berufstauglichkeit gemäß Paragraf 32 Jugendarbeitsschutzgesetz, Fahr- und Höhentauglichkeit). Zur Vorlage der Nachweise erhalten Sie rechtzeitig im Laufe des Stellenbesetzungsverfahrens weitere Informationen.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 29.10.2024 über unser Karriereportal mit folgenden Unterlagen:
Von einer Papierbewerbung oder Bewerbung per E-Mail bitten wir Sie abzusehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.
Die Bewerbung schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.org. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.