Öffentliche Stellenausschreibung

Kenn-Nr.: Ö/A02-2024

Im Landratsamt Meißen sind zum 01.09.2025 fünf Stellen für die

Ausbildung zur Straßenwärterin/zum Straßenwärter (w/m/d)

zu besetzen.

Mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung sind wir einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de.

Die Ausbildung zur Straßenwärterin/zum Straßenwärter dauert 3 Jahre und gliedert sich in Theorie und Praxis. Am Beruflichen Schulzentrum für Bau- und Oberflächentechnik Zwickau werden die theoretischen Kenntnisse vermittelt und in einer unserer Kreisstraßenmeistereien findet die praktische Ausbildung statt. Ergänzend erfolgen weitere Ausbildungsabschnitte im überbetrieblichen Ausbildungszentrum für Straßenwärter in Zwickau.

Ihr Profil:

  • mindestens mittlerer Schulabschluss (zum Beispiel Realschulabschluss oder Fachoberschulreife)
  • gute schulische Leistungen, insbesondere in den Fächern Mathematik, Physik und Deutsch
  • Freude an der Arbeit im Freien unabhängig von der Witterung
  • handwerkliches Geschick und technisches Verständnis
  • gute Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
  • hohe Lernbereitschaft und Flexibilität
  • gute körperliche Konstitution, gutes Seh- und Hörvermögen, Arbeiten in Höhen sowie die Tauglichkeit für die Führerscheinklassen B, C und CE
  • Deutschkenntnisse mindestens Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)

Wir bieten:

  • Vergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) und sonstige Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
  • Übernahme in ein befristetes und bei guten Leistungen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Anschluss an die Ausbildung
  • interessanter und abwechslungsreicher Ausbildungsplatz
  • kostenfreier Erwerb des Führerscheins der Klassen B, C und CE
  • Übernahme der Wohnheim- und Fahrtkosten, welche durch den Besuch der Berufsschule und des überbetrieblichen Ausbildungszentrums in Zwickau entstehen (anteilig)
  • Zahlung eines jährlichen Lernmittelzuschusses und einer Abschlussprämie nach erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung
  • qualifizierte und engagierte Ausbilderinnen und Ausbilder vor Ort
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
  • betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur Gesundheitsförderung
  • Möglichkeit der Nutzung des Deutschlandtickets als Jobticket für die öffentlichen Verkehrsmittel
  • betriebliche Altersvorsorge

Für Fragen erreichen Sie unsere Ausbildungsleiterin Frau Throne unter der Telefonnummer 03521 725-1113.

Voraussetzung für eine Einstellung ist der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern / der Immunität gegen Masern oder einer gegebenenfalls vorliegenden medizinischen Kontraindikation (gilt nur für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren wurden) und die arbeitsmedizinische Eignung (Berufstauglichkeit gemäß Paragraf 32 Jugendarbeitsschutzgesetz, Fahr- und Höhentauglichkeit). Zur Vorlage der Nachweise erhalten Sie rechtzeitig im Laufe des Stellenbesetzungsverfahrens weitere Informationen.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 29.10.2024 über unser Karriereportal mit folgenden Unterlagen:

  • Anschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • letzten zwei Schulzeugnisse bzw. Abschlusszeugnisse
  • Praktikumsbeurteilungen bzw. Arbeitszeugnisse

Von einer Papierbewerbung oder Bewerbung per E-Mail bitten wir Sie abzusehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können.

Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.

Die Bewerbung schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.

Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.org. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.

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