Im Kreisvermessungsamt des Landratsamtes Meißen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle unbefristet zu besetzen:
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für tariflich Beschäftigte 39 Stunden. Bei Beamten beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Die Stelle ist vorzugsweise in Vollzeit zu besetzen.
Der Arbeitsort ist Großenhain.
Als zukunftsfähiger Arbeitgeber bieten wir Ihnen Sicherheit und mit der Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung sowie nach individueller Absprache zur Telearbeit eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zielgerichtete Angebote zur Fortbildung, Personalentwicklung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement für unsere Beschäftigten runden unser Arbeitgeberprofil ab. Mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung sind wir einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de.
Sofern Sie bereits in einem Beamtenverhältnis stehen oder eine Übernahme in das Beamtenverhältnis bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen (§ 7 des Beamtenstatusgesetzes, § 4 des Sächsischen Beamtengesetzes) anstreben, bieten wir Ihnen einen Dienstposten bis zur Besoldungsgruppe A 10 an.
Für fachliche Fragen erreichen Sie den Leiter des Sachgebietes Kataster Herrn Ziemer unter der Telefonnummer 03521 725-2131.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse sowie der Ingenieursurkunde. Für die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse ist mit der Bewerbung die Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können..
Wir bitten Sie, Bewerbungen bis spätestens 20.03.2023 über unser Karriereportal einzureichen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, ist ausdrücklich erwünscht.
Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.