Im Gesundheitsamt des Landratsamtes Meißen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle unbefristet zu besetzen:
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden.
Der Arbeitsort ist Riesa.
Der Landkreis Meißen liegt in landschaftlich reizvoller Umgebung im Sächsischen Elbland. Unsere Region bietet hervorragende Lebens- und Arbeitsbedingungen mit vielseitigen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten und vielfältigem Kulturangebot. Die sehr gute Verkehrsanbindung nach Dresden und eine abwechslungsreiche Landschaft sind weitere Qualitäten, die den Landkreis auch im Hinblick auf Wohn-, Freizeit- und Erholungsangebote ausmachen. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.org.
Für fachliche Fragen steht Ihnen die Leiterin des Gesundheitsamtes Frau Bertuleit (Tel. 03521 725-3401) zur Verfügung.
Voraussetzung für eine Einstellung ist der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern bzw. der Immunität gegen Masern oder einer ggf. vorliegenden medizinischen Kontraindikation (gilt nur für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren wurden).
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse oder der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse.
Wir bitten Sie, Bewerbungen bis spätestens 20.04.2021 über unser Karriereportal unter http://www.kreis-meissen.org/9158.html einzureichen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.org. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.