Im Landkreis Meißen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen:
Zur Verwirklichung der Gleichbehandlung und Förderung von Chancengleichheit als Voraussetzung für Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen bestellt der Landkreis Meißen nach Paragraph 60 Absatz 2 Sächsischer Landkreisordnung in Verbindung mit Paragraph 10 der Hauptsatzung des Landkreises Meißen einen Behindertenbeauftragten/eine Behindertenbeauftragte.
Die/Der Behindertenbeauftragte ist ehrenamtlich tätig.
Für Fragen erreichen Sie den Leiter des Büros des Landrates Herrn Werner unter der Telefonnummer 03521 725-7011.
Wir bitten Sie, Bewerbungen bis spätestens 26.06.2026 per E-Mail an BueroLandrat@kreis-meissen.de zu senden. Auf Grund IT-sicherheitstechnischer Belange können ausschließlich Bewerbungen im pdf-Format im Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in einer Datei zusammen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung ab.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.
Ralf Hänsel
Landrat