Öffentliche Stellenausschreibung

Kenn-Nr.: Ö/026-2026

Im Landkreis Meißen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen:

ehrenamtliche Behindertenbeauftragte/ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter (w/m/d)

Zur Verwirklichung der Gleichbehandlung und Förderung von Chancengleichheit als Voraussetzung für Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen bestellt der Landkreis Meißen nach Paragraph 60 Absatz 2 Sächsischer Landkreisordnung in Verbindung mit Paragraph 10 der Hauptsatzung des Landkreises Meißen einen Behindertenbeauftragten/eine Behindertenbeauftragte.

Die/Der Behindertenbeauftragte ist ehrenamtlich tätig.

Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:

  • Beratung von Menschen mit Behinderung sowie von Behinderung bedrohten Menschen und ihrer Angehörigen
  • Vermittlung zwischen dem Anliegen der Menschen mit Behinderung, ihrer Vereine und Verbände und der Landkreisverwaltung
  • Öffentlichkeitsarbeit sowie die Mitwirkung in öffentlichen Gremien, Vernetzung und Zusammenarbeit mit diesen
  • Mitwirkung bei der kommunalen Behindertenplanung in enger Abstimmung mit der Verwaltung
  • Endbearbeitung von Stellungnahmen für die Träger öffentlicher Belange nach vorheriger Zuarbeit der Verwaltung

Ihr Profil:

  • Kenntnisse über die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie von Behinderung bedrohten Menschen
  • Kenntnisse zu kommunalen Vereinen, Verbänden, Selbsthilfegruppen, die im Rahmen der Behindertenhilfe tätig sind, sind wünschenswert
  • stark ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein mit hoher sozialer Kompetenz, Toleranz und Engagement für Menschen mit Behinderungen sowie von Behinderung bedrohten Menschen
  • Beratungsfähigkeit und ein ausgeprägtes Maß an Bürgerorientierung
  • Verhandlungsgeschick und Moderationsfähigkeiten

Unser Angebot:

  • Zahlung einer Aufwandsentschädigung gemäß Entschädigungssatzung
  • interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld
  • fachlich versierte Ansprechpartner in der Landkreisverwaltung, die als Partner in der auszuübenden Tätigkeit agieren

Für Fragen erreichen Sie den Leiter des Büros des Landrates Herrn Werner unter der Telefonnummer 03521 725-7011.

Wir bitten Sie, Bewerbungen bis spätestens 26.06.2026 per E-Mail an BueroLandrat@kreis-meissen.de zu senden. Auf Grund IT-sicherheitstechnischer Belange können ausschließlich Bewerbungen im pdf-Format im Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in einer Datei zusammen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung ab.

Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.

Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.

Ralf Hänsel
Landrat