Im Gesundheitsamt des Landratsamtes Meißen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle unbefristet zu besetzen:
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Stelle ist auch für eine Aufgabenwahrnehmung in Teilzeit geeignet.
Der Arbeitsort ist Meißen.
Der Landkreis Meißen liegt in landschaftlich reizvoller Umgebung im Sächsischen Elbland. Unsere Region bietet hervorragende Lebens- und Arbeitsbedingungen mit vielseitigen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten und vielfältigem Kulturangebot. Die sehr gute Verkehrsanbindung nach Dresden und eine abwechslungsreiche Landschaft sind weitere Qualitäten, die den Landkreis auch im Hinblick auf Wohn-, Freizeit- und Erholungsangebote ausmachen. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.org.
Sofern Sie bereits in einem Beamtenverhältnis stehen oder eine Übernahme in das Beamtenverhältnis bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen (§ 7 des Beamtenstatusgesetzes, § 4 des Sächsischen Beamtengesetzes) anstreben, bieten wir Ihnen einen Dienstposten bis zur Besoldungsgruppe A 14 an.
Für fachliche Fragen steht Ihnen die Leiterin des Gesundheitsamtes Frau Bertuleit (Tel. 03521/725-3401) zur Verfügung.
Voraussetzung für eine Einstellung ist kein der Tätigkeit entgegenstehender Eintrag im erweiterten Führungszeugnis, das bei einer Einstellung vorzulegen ist.
Voraussetzung für eine Einstellung ist der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern bzw. der Immunität gegen Masern oder einer ggf. vorliegenden medizinischen Kontraindikation (gilt nur für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren wurden).
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse oder der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse.
Wir bitten Sie, Ihre Bewerbungen über unser Karriereportal unter http://www.kreis-meissen.org/9158.html einzureichen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während
des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der
personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.org.
Ein
Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.