Öffentliche Stellenausschreibung

Kenn-Nr.: Ö/015-2025

Im Gesundheitsamt des Landratsamtes Meißen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle befristet bis zum 30.11.2026 zu besetzen:

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Hygiene (w/m/d)

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für tariflich Beschäftigte 39 Stunden. Die Stelle ist vorzugsweise in Vollzeit zu besetzen.

Der Arbeitsort ist Meißen.

Die Einstellung erfolgt befristet auf der Grundlage des Paragrafen 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Arbeitsverhältnis zum Landkreis Meißen stehen oder bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Landkreis Meißen und dessen Rechtsvorgängern gestanden haben, können nicht berücksichtigt werden.

Als zukunftsfähiger Arbeitgeber bieten wir Ihnen Sicherheit und mit der Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung sowie nach individueller Absprache zur alternierenden Telearbeit eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zielgerichtete Angebote zur Fortbildung, Personalentwicklung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement für unsere Beschäftigten runden unser Arbeitgeberprofil ab. Mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung sind wir einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de.

Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:

  • Überwachung nach Trinkwasserverordnung
    • Entnahme und Vor-Ort-Untersuchung von Wasserproben
    • Erstellung von Maßnahmeplänen bei Nichteinhaltung von Grenzwerten; gegebenenfalls Entscheidung über die Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Gefahr im Verzug
  • Überwachung von öffentlich zugänglichen Sport- und Freizeitanlagen, Bädern und Badeanstalten, Camping- und Zeltplätzen
    • Prüfung der Reinigungs- und Desinfektionspläne
    • Durchführung von mikrobiologischen Tests
    • Überprüfung der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser,
    • Überwachung von Badegewässern
    • Entnahme von Wasserproben
  • Überwachung von Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, der Altenpflege und -betreuung und des Rettungswesens auf Einhaltung der Hygienestandards

Ihr Profil:

  • Abschluss als Hygienekontrolleur/-in, Gesundheitsaufseher/-in oder Fachkraft für Hygieneüberwachung
  • oder einschlägiger mindestens dreijähriger Berufsabschluss (Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in beziehungsweise Pflegefachperson oder Altenpflegefachperson oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson beziehungsweise Vorgängerberufe) mit einschlägiger Fortbildung im Bereich Hygiene (zum Beispiel zur/zum Hygienebeauftragten oder Fachpflegeexpertin/Fachpflegeexperten für Hygiene und Infektionsprävention) sowie langjähriger Erfahrung im Bereich Hygiene
  • körperliche Befähigung zum direkten Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen und zur Infektionsgefährdung
  • Kenntnisse im Verwaltungshandeln von Vorteil
  • ausgeprägtes Maß an Organisations- und Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, analytisches analytischem Denkvermögen sowie Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit
  • Bereitschaft zur Außendiensttätigkeit
  • Pkw-Führerschein
  • Deutschkenntnisse mindestens Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)

Unser Angebot:

  • tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 9a der Entgeltordnung des TVöD-VKA
  • lexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
  • interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld
  • Unterstützung bei der aufgabenbezogenen Fort- und Weiterbildung
  • betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur Gesundheitsförderung
  • Möglichkeit der Nutzung des Deutschlandtickets als Jobticket für die öffentlichen Verkehrsmittel
  • betriebliche Altersvorsorge sowie alle sonstigen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
  • Corporate Benefits

Für fachliche Fragen erreichen Sie die Leiterin des Sachgebietes Frau Dr. Licht unter der Telefonnummer 03521 725-3451.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Für die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse ist mit der Bewerbung die Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können.

Wir bitten Sie, Bewerbungen bis spätestens 01.04.2025 über unser Karriereportal unter www.kreis-meissen.de/Stellenausschreibungen einzureichen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab.

Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.

Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –  ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.


Ralf Hänsel
Landrat

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